Nicht immer ist ein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich.
Für Standard-Immobilien (Ein- bis Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) ist nicht immer eine tiefgreifende Analyse und eine detaillierte Darstellung der Wertermittlung notwendig.
In diesem Fall bieten wir eine Kurzwertindikation an. Diese basiert auf den Erkenntnissen im Ortstermin und den Unterlagen und Informationen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Eigene Tatsachenerhebungen werden nicht durchgeführt. Das Ergebnis ist überschlägig, nicht gerichtsverwertbar und nicht zur Vorlage bei den Finanzbehörden oder Banken geeignet.
Doch jede Schätzung sollte von fundierter Stelle kommen. Welche Art von Gutachten Sie benötigen bzw. ob für Ihre Zwecke eine vorerst weniger aufwändige, allerdings gerichtlich nicht verwertbare Schätzung bzw. Kurz-Expertise von Nutzen ist, erfahren Sie von uns in der Erstberatung.
Selbstverständlich ist für eine hilfreiche Einschätzung - auch bei vermindertem Aufwand - die Kompetenz eines erfahrenen Sachverständigen gegenüber oberflächlichen Vermutungen von unberufener Seite unbedingt vorzuziehen.