Als qualifizierte und zertifizierte Sachverständige garantieren wir eine fundierte und unabhängige Immobilienbewertung nach den einschlägigen Richtlinien und Verordnungen – für jeden Anlass und alle Arten von Liegenschaften.
Wir erstellen Ihnen rechtskonforme Gutachten
Das Erstellen von Gutachten ist durch bestimmte Vorschriften geregelt:Je nach Objekttyp wird das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren herangezogen. Das Vorgehen bei zurückliegenden Stichtagen (Qualitäts- bzw. Wertermittlungsstichtage) unterliegt ebenfalls rechtlicher Regelung.
Das Verkehrswertgutachten folgt u.a. den Festsetzungen des BauGB und der ImmoWertV und bestimmt den realistischen Marktwert zu einem Stichtag. Das Beleihungswertgutachten nach BelWertV bezieht Risikofaktoren und längere Betrachtungszeiträume mit ein, es dient Banken zu Finanzierungszwecken. Das Mietwertgutachten für wohnwirtschaftliche Objekte richtet sich nach den Regelungen im BGB – hier ist die marktübliche Miete bzw. deren Zulässigkeit zu ermitteln.